Wahlpflichtunterricht

Zwischen Wahlpflicht und Machbarkeit: Kurse und Wahlmöglichkeiten in der Mittelstufe

Klasse 7

Im zweiten Halbjahr der 6. Klasse wählen die Schülerinnen und Schüler für den Unterricht in Klasse 7 eines der Fächer Religion oder Philosophie. Die Wahl gilt für ein Schuljahr. Für den Unterricht in diesen Fächern in der 9. und 10. Klasse wird neu gewählt.

Klasse 8 - 10

Im 2. Schulhalbjahr der 7. Klasse wählen die Schülerinnen und Schüler eines der folgenden Fächer, in denen sie von der 8. bis zur 10. Klasse unterrichtet werden:

  • Naturwissenschaftliches Praktikum (NWP)
  • Medienpraxis
  • Informatik
  • Französisch (3. Fremdsprache)

Der Unterricht in NWP, Medienpraxis und Informatik umfasst 2 Unterrichtsstunden pro Woche, die dritte Fremdsprache wird 3-stündig unterrichtet.

Außerdem entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler für eines der Fächer aus dem Fachbereich Künste:

  • Theater
  • Bildende Kunst
  • Musik

Diese Fächer werden von der 8. bis zur 10. Klasse mit jeweils zwei Unterrichtsstunden pro Woche unterrichtet.

Klasse 9 und 10

In der 8. Klasse kommt im Wahlbereich eine weitere Entscheidungen auf die Schülerinnen und Schüler zu. Sie müssen für den Unterricht in Klasse 9 und 10 Religion oder Philosophie wählen.

Einrichtung von Kursen

Den Schülerinnen und Schülern werden im Wahlpflichtbereich die Kurse angeboten, die nach der Stundentafel (APO GrundStGy, S. 42) vorgesehen sind und für die eine Wahlpflicht besteht. Das Ziel der Schulleitung ist es, die Kurse nicht nur anzubieten, sondern sie auch tatsächlich einzurichten.

Das ist jedoch nur dann möglich, wenn genügend Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges die angebotenen Kurse wählen. Kleine Kurse mit weniger als der vorgesehenen Schülerzahl könnten nur zu Lasten und zum Nachteil anderer Jahrgänge eingerichtet werden. Das möchten wir vermeiden.

Kurswechsel

Grundsätzlich wählen die Schülerinnen und Schüler Kurse für drei bzw. zwei Jahre. Wir wissen jedoch, dass sich bei Jugendlichen in diesem Zeitraum die Interessen ändern können. Auch spielt es eine Rolle, dass die Schülerinnen und Schüler im Abitur nur Fächer für die Prüfung wählen dürfen, in denen sie bereits in der 10. Klasse unterrichtet worden sind. Ob ein Fach als Prüfungsfach in Frage kommt, kann aber in der 7. oder 8. Klasse niemand beurteilen.

Deshalb bieten wir am Ende der 9. Klasse an, die Kurse im Wahlpflichtbereich zu wechseln. Zu anderen Zeitpunkten sind Kurswechsel nicht sinnvoll und sollten vermieden werden. Wenn im Einzelfall dennoch ein Kurswechsel gewünscht wird, ist dafür ein begründeter Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich.