Zeugnisse und Noten

Rechtliche Vorgaben und Grundlagen der Bewertung von Leistungen

Halbjahres- und Ganzjahreszeugnisse

Am Heisenberg-Gymnasium erhalten die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 für jedes Schulhalbjahr ein Zeugnis, d.h. es gibt am Ende des Schuljahres kein Zeugnis für das gesamte Schuljahr.

In den Jahrgangsstufen 6, 9 und 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler nach dem ersten Schulhalbjahr im Januar ein Zeugnis, das den Zwischenstand beschreibt. Am Ende des Schuljahres werden für alle Fächer Noten für das gesamte Schuljahr festgelegt.

Grundlage dieser Regelung ist die APO GrundStGy, die im Internet unter dem folgenden Link zu finden ist: APO GrundStGy

Zeugniskonferenzen

Die Zeugniskonferenzen für das erste Schulhalbjahr werden Mitte Januar durchgeführt.

Die Zeugniskonferenzen am Ende des Schuljahres liegen für die 6. und 10. Klassen etwa 4 Wochen vor den Sommerferien, da die Ergebnisse der Behörde für Schule und Berufsbildung für die Planung des nächsten Schuljahres rechtzeitig vorgelegt werden müssen. In den übrigen Jahrgängen liegen die Zeugniskonferenzen möglichst kurz vor den Sommerferien.

Zwei Tage vor der Zeugniskonferenz erhalten die Eltern- und Schülervertreter eine Übersicht mit den Noten, die in der jeweiligen Klasse in den einzelnen Fächern erteilt wurden, und können dazu Stellung nehmen..

Zeugnisnoten

Die Zeugnisnoten setzen sich aus den Klassenarbeiten und den im Unterricht erbrachten Leistungen zusammen.

Grundlage der Bewertung von Leistungen im Unterricht und Klassenarbeiten sind die in den Hamburger Bildungsplänen beschriebenen Mindestanforderungen, die die Schülerinnen und Schüler am Ende der Klassenstufen 6, 8 und 10 erfüllen müssen, um die Note 4 („ausreichend“) zu bekommen.

Im Unterricht erbrachte Leistungen

Bei der Bewertung der Leistungen im Unterricht unterscheiden die Bildungspläne Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse.

Die Bewertung von Arbeitsprozessen dient dazu, mit den Schülerinnen und Schülern Lernfortschritte und –hindernisse zu klären. So können sie lernen, bessere Lernstrategien zu entwickeln und selbstständig über ihre weiteren Lernwege zu entscheiden.

Die Bewertung von Arbeitsergebnissen bezieht sich auf Produkte, die die Schülerinnen zur Lösung von Aufgaben und zu deren Präsentation erarbeiten. Damit sind z.B. Tests, Portfolios, Texte, Bilder und vieles mehr gemeint, aber auch einzeln oder in Gruppen erarbeitete Präsentationen und Vorträge wie z.B. Book Reports im Englischunterricht gehören dazu.

Um die Bewertung von im Unterricht erbrachten Leistungen transparent zu machen, arbeiten wir am Heisenberg-Gymnasium seit vielen Jahren mit Beurteilungsbögen. Sie sind die Grundlage für die Rückmeldungen an die Schülerinnen und Schüler zu ihrem Leistungsstand in der Mitte und am Ende jedes Schulhalbjahres.